Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMXMA GmbH

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerleistungen der AMXMA GmbH im Zusammenhang mit dem Nachweis oder der Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die AMXMA GmbH deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Maklervertrages ist der Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
Vermarktung von Immobilien
Erstellung von Exposés
Kommunikation mit Interessenten
Organisation und Durchführung von Besichtigungen
Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
Vorbereitung des Vertragsabschlusses
Unterstützung bei der Beschaffung objektbezogener Unterlagen
Die AMXMA GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht das Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages.

3.Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande.
Er kann zudem dadurch zustande kommen, dass der Interessent Maklerleistungen der AMXMA GmbH in Anspruch nimmt, sofern er zuvor eindeutig und nachweisbar auf eine bestehende Provisionspflicht hingewiesen wurde, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, Bestätigung der Provisionspflicht oder Durchführung einer Besichtigung.

4.Leistungen und Leistungsgrenzen
Die AMXMA GmbH erbringt ihre Leistungen mit der im Immobilienbereich üblichen fachlichen Sorgfalt.
Eine rechtliche, steuerliche oder bautechnische Beratung ist nicht Gegenstand der Maklertätigkeit und wird nicht geschuldet.
Die Prüfung rechtlicher, steuerlicher und technischer Fragen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber oder Interessenten.
Die AMXMA GmbH überprüft die von Dritten erhaltenen Informationen nicht auf ihre rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Richtigkeit.
Alle Immobilienangebote sind freibleibend und unverbindlich.

5.Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge der Maklertätigkeit der AMXMA GmbH ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, bei denen der Käufer als Verbraucher handelt, gilt die gesetzliche Regelung zur hälftigen Provisionsteilung. In diesen Fällen beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 Prozent inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer des notariell beurkundeten Kaufpreises, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung ist, dass die AMXMA GmbH mit beiden Parteien entsprechende provisionspflichtige Maklerverträge geschlossen hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656c und 656d BGB.

In allen übrigen Fällen richtet sich die Provision nach der individuell vereinbarten Vergütung.

Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bestellerprinzip.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu wirtschaftlich gleichwertigen Bedingungen zustande kommt oder mit Personen abgeschlossen wird, die mit dem Auftraggeber oder Interessenten in persönlicher oder wirtschaftlicher Verbindung stehen.

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder aus Gründen, die nicht von der AMXMA GmbH zu vertreten sind, rückabgewickelt wird.

6. Nachweisbekanntschaft
Ist dem Empfänger ein von der AMXMA GmbH nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Objektangebotes in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis nachzuweisen.
Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann die AMXMA GmbH davon ausgehen, dass keine Vorkenntnis vorlag.

7. Weitergabe von Objektinformationen
Die von der AMXMA GmbH übermittelten Objektinformationen und Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der AMXMA GmbH zulässig.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertragsabschluss zustande, haftet der Weitergebende der AMXMA GmbH auf Ersatz der entgangenen Provision in Höhe der vereinbarten oder üblichen Provision sowie weiterer daraus entstehender Schäden.

8.Doppeltätigkeit
Die AMXMA GmbH ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

9.Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Maklervertrages erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Auftraggebers oder Dritter.
Der Auftraggeber informiert die AMXMA GmbH unverzüglich über Eigenverhandlungen sowie über den Abschluss eines Hauptvertrages.
Der Auftraggeber versichert, zur Verfügung über die Immobilie berechtigt zu sein.
Der Auftraggeber stellt die AMXMA GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben entstehen.

10.Exposé und Objektangaben
Die im Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen des Auftraggebers oder Dritter.
Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Exposé zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

11.Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das Muster Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die AMXMA GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.

12.Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Maklervertrages richtet sich nach der individuell getroffenen Vereinbarung.
Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, kann der Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.Haftung
Die AMXMA GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die AMXMA GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verhalten.
Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch weitergegeben wurden.

14.Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

15.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Seelze.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.

16.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.